Mitgliedschaft

Mitglied werden ist ganz einfach! Hier kannst Du uns gleich einen Antrag machen. Wir freuen uns auf Dich!

Wir sind eine tolerante und bunte Lebensformen bejahende Gemeinschaft von Sportler!nnen. Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Identität gibt es bei uns nicht – ganz egal, ob Du lesbisch, schwul, bi, transsexuell, transgender, intersexuell, queer oder hetero bist.

Als Mitglied kannst Du alle Sportangebote unter unserem Dach nutzen. Wir bieten verschiedene sportliche Aktivitäten. Da kannst Du auch mal links und rechts Deiner Lieblingssportart etwas Neues ausprobieren.

Über das Sportliche hinaus bieten wir abteilungsübergreifende Vereinsaktivitäten wie z.B. Wanderungen an, um die Gemeinschaft zu fördern.

Auch innerhalb der Abteilungen kann es Ausflüge, Kneipenabende und andere soziale Aktivitäten jenseits des Sportplatzes geben.

Es ist auch gar nicht teuer, bei uns Mitglied zu sein. Aktuell kostet das 98 Euro im Jahr. Für Menschen, die nicht so viel Geld haben, bieten wir auch eine Ermäßigung an.
Deinen Mitgliedsbeitrag buchen wir jeweils halbjährlich von Deinem Konto ab.

Hier abschließend ein Ausschnitt aus unseren Richtlinien zum Mitgliedsbeitrag:

Die Mitgliedsbeiträge pro Halbjahr sind 49 Euro regulär und 35 Euro ermäßigt. Im
Gründungsjahr des Vereins gelten diese Mitgliedsbeiträge von Eintritt in den Verein bis
Ende 2015. Für die Mitgliedschaft in einzelnen Abteilungen, wie z.B. Tanzen fallen
Zusatzbeiträge an, die nach jeweiligem Kostenaufwand bestimmt werden. Die Beiträge
sind im Voraus fällig und werden per Lastschrift eingezogen. In Ausnahmefällen kann der
Beitrag per Überweisung erfolgen. Hierbei ist jedoch eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr
von 15 Euro pro Halbjahr zu entrichten.

Anrecht auf Zahlung des ermäßigten Beitragssatzes haben

  • Arbeitslose,
  • Auszubildende,
  • Bundesfreiwilligendienstleistende,
  • Rentner!nnen,
  • Schüler!nnen,
  • Sozialhilfeempfänger!nnen,
  • Student!nnen und
  • Personen im Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr,

die am Lastschriftverfahren teilnehmen.

Mitglieder, die den ermäßigten Beitrag bezahlen wollen, müssen einmal pro Halbjahr eine
Kopie der Bescheinigung an die Vereinsanschrift senden. Die Kopie muss 15 Tage vor
dem Halbjahresbeginn beim Verein eingegangen sein und eine Berechtigung in dem
Halbjahr oder in dem Monat vor dem Halbjahr nachweisen. Liegt eine gültige
Bescheinigung nicht fristgerecht vor, verfällt der Anspruch auf Ermäßigung.