Der Verein

1. Zweck des Vereins ist die Förderung des Amateursports. Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Förderung sportlicher Aktivitäten und Leistungen und die Pflege nationaler und ggf. internationaler Sportbeziehungen verwirklicht.

2. Einen Schwerpunkt bildet hierbei die Integration von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen, Transgender, Intersexuellen und Queeren (LSBTTIQ) in das Sportleben. Die Aktivitäten sind jedoch nicht auf diese Personenkreise begrenzt.

3. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Jugendförderung mit dem Ziel, das Engagement junger Menschen für die Gesellschaft zu unterstützen, unabhängig von kulturellen, körperlichen, intellektuellen, ökonomischen oder geschlechtsspezifischen Bedingungen.

4. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Vereinsmittel dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten als solche keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

5. Alle Inhaber!nnen von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig. Davon ausgenommen sind Übungsleiter!nnen oder Trainer!nnen, die zum Zweck der unter § 2 Abs. 1 und 2 angeführten Vereinsziele vom Vorstand vertraglich an den Verein gebunden werden können und deren Vergütung nach Vorgaben und Richtlinien des zuständigen Landessportbundes in angemessenem Rahmen unter zusätzlicher Verwendung zu beantragender Zuschüsse erfolgt.

6. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

Satzung queerfeldein Freiburg e.V.